Allgemeine Wettspielvorgaben/Rahmenausschreibung

Allgemeine Wettspielbedingungen des Golfclubs Habichtswald e.V.

Allgemeines
Diese Wettspielbedingungen gelten für alle Wettspiele, einschließlich jeder RPR (Registrierten Privatrunde) Runde, die vom Golfclub Habichtswald e.V. ausgeschrieben und veranstaltet werden. Sie sind Bestandteil aller Einzelausschreibungen, sofern in diesen nichts Abweichendes geregelt ist.

Gespielt wird nach den Vorgaben- und Spielbestimmungen und den offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes und den am Wettspieltag gültigen Platzregeln und Sonderplatzregeln des Golfclub Habichtswald e.V. Strittige Regelfragen entscheidet die Spielleitung endgültig.

Änderungsvorbehalte
Bis zum 1. Start hat die Spielleitung in begründeten Fällen das Recht, die Platzregeln und die Ausschreibung zu ändern bzw. Startzeiten neu festzulegen. Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.

Abmeldung von Wettspielen
Angemeldete Spieler, die nicht am Wettspiel teilnehmen können, haben sich so früh wie möglich im Sekretariat des Clubs abzumelden. Bei Absagen nach Meldeschluss besteht die Verpflichtung zur Zahlung der Meldegebühr.
Falls Spieler ohne Abmeldung dem Wettspiel fernbleiben, kann eine Sperre wegen unsportlichem Verhalten ausgesprochen werden.

Abspielzeit
Nach Regel 5.3a der Golfregeln muss der Spieler zu der von der Spielleitung angesetzten Zeit abspielen. Strafe für Verstoß ist die Disqualifikation. Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von 5 Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein oder schlägt bis zu fünf Minuten zu früh ab, so wird er am ersten zu spielenden Loch im Lochspiel mit Lochverlust, im Zählspiel mit zwei Strafschlägen bestraft. Verstreichen auch die gewährten 5 Minuten, so ist der Spieler disqualifiziert. Ausnahme 3 der Regel 5.3a ermöglicht es der Spielleitung außergewöhnliche Umstände festzustellen und die Strafe zu erlassen.

Beendigung von Wettspielen
Zählspiele gelten mit Abschluss der Siegerehrung und Bekanntgabe der Ergebnisse als beendet. Lochspiele gelten mit der Meldung des Ergebnisses durch beide Spieler an die Spielleitung oder mit der Bekanntgabe des Ergebnisses durch beide Spieler als beendet.

Caddies
Der Einsatz von Caddies ist grundsätzlich erlaubt. Es dürfen nur Amateure als Caddie eingesetzt werden. Bei reinen Jugendwettspielen und in Einsteiger-Turnieren sind Caddies nicht erlaubt. Treten Jugendliche in Wettspielen mit Erwachsenen an, sind Eltern als Caddies erlaubt. Die Spielführung behält sich vor, den Einsatz von Caddies für einzelne Turniere zu untersagen. (siehe Offizielles Handbuch, Abschnitt 8, Musterplatzregel H-1)

Strafe für Verstoß: Disqualifikation des betroffenen Spielers.

Datenschutz
Gleichzeitig mit dem Eintrag in die Meldeliste willigen die Teilnehmer ein, dass der GCH Startlisten ins Internet einstellt und offizielle Ergebnislisten der Wettspiele im Internet veröffentlicht und an den DGV weiterleitet. Dies gilt auch für Bilder, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Turnier entstehen.

Einreichung der Turnier-Zählkarte
Die Score-Karte ist nach Ende der Runde korrekt ausgefüllt und unterschrieben unverzüglich im Clubsekretariat abzugeben. Mit Abgabe der Score-Karte im Sekretariat und dem Verlassen des Sekretariates gilt die Score-Karte als „abgegeben“. Änderungen sind dann nicht mehr möglich.

Entfernungsmesser (Regel 4.3a)
Der Gebrauch von Entfernungsmessern ist gestattet. Es dürfen nur die Funktionen der Entfernungsmessgeräte verwendet werden, die ausschließlich die direkte Messstrecke und Richtung anzeigen.

Golf-Carts: Neu Musterplatzregel G-6
Ein Spieler und ggf. sein Caddie müssen zu jeder Zeit während einer festgesetzten Runde zu Fuß gehen. Bei körperlicher Behinderung kann die Wettspielleitung einem Spieler die Benutzung eines Golfwagens gestatten. Es besteht Attestpflicht. Ein Spieler, dem die Wettspielleitung die Benutzung eines Golfwagens gestattet hat, darf keine anderen Spieler, Caddies oder Ausrüstung anderer Spieler auf dem Golfwagen transportieren. Ein Anspruch auf ein Cart besteht nur im Rahmen der vorhandenen Cart-Anzahl.

Meldungen
Die Anmeldung zu einem Wettspiel erfolgt durch Eintragung in die im Clubhaus aushängende Meldeliste oder über golf.de. Die Meldung muss entsprechend der in der Ausschreibung angegebenen Frist eingegangen sein. Ein Spieler ist nur dann startberechtigt, wenn er zum Zeitpunkt des Meldeschlusses auf der Meldeliste steht. Gehen mehr Meldungen als die in der jeweiligen Ausschreibung festgelegte Höchstzahl an Teilnehmern ein, so werden die Bewerber in einer Warteliste geführt und rücken bei Absagen nach. Teilnehmer, welche auf der Warteliste stehen, müssen sich selbst darüber informieren, ob sie ins Teilnehmerfeld aufgerückt sind.

Mobiltelefone

Eingeschaltete Mobiltelefone auf dem Golfplatz stören und sind daher nur in Notfällen gestattet.

Nenngeld
Das Nenngeld muss vor dem Start bei Abholung der Score-Karte entrichtet werden. Spieler, die nicht zum Wettspiel antreten, sind von der Zahlung des Nenngeldes nicht befreit.

Preise
Die Spielleitung entscheidet über die Vergabe von Preisen (siehe individuelle Ausschreibung). Die Preisklassen und die Anzahl der Preise können auch nach Ablauf der Meldefrist festgelegt werden.
Jeder Gewinner hat einen Anspruch auf den ausgeschriebenen Preis in Abhängigkeit eines Mehrfachpreisausschlusses, der in der Regel angewandt wird (ausgenommen Sonderpreise). Kann der Teilnehmer nur einen Preis pro Wettspiel gewinnen, so gilt Brutto vor Netto.
Bei Fernbleiben eines Preisträgers behält sich die Spielleitung die Weitergabe von Preisen an Nächstplatzierte vor, sofern der Gewinner zur Siegerehrung nicht erscheint.
Bei Sponsoren-Turnieren entscheidet der Sponsor über den Modus für die Preisweitergabe.

Sonderpreise
Bei „Nearest-to-the-Pin“ zählt der erste Schlag des Spielers auf dem ausgeschriebenen Loch. Der Ball muss auf dem Grün des ausgeschriebenen Lochs liegen. Die Entfernung zur Lochmitte darf gemessen werden, wenn alle Spieler der Gruppe das Loch beendet haben.
Bei „Longest Drive“ zählt der erste Schlag des Spielers auf dem ausgeschriebenen Loch. Der Ball muss auf dem Fairway des ausgeschriebenen Lochs liegen, es sei denn die konkrete Ausschreibung besagt etwas anderes.

Spielaussetzung wegen Gefahr
Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt (Regel 5.7a), so müssen die Spieler das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, ist er zu disqualifizieren, sofern das Erlassen dieser Strafe nach Regel 5.7b nicht gerechtfertigt wäre.
Signal für unverzügliches Unterbrechen des Spiels wegen Gefahr: Langer Signalton. Signal für die Wiederaufnahme des Spiels: Wiederholt zwei kurze Signaltöne.
Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers (Regel 5.7a)

Spielleitung
Die Spielleitung wird spätestens unmittelbar vor Wettspielbeginn namentlich bekannt gegeben.

Spieltempo

Halten Sie Anschluss an die vor Ihnen spielende Spielergruppe und spielen Sie vorausschauend und zügig, jedoch stets sicher und verantwortungsvoll. Das Prinzip „Ready Golf“  – Spielen statt Warten – hat der DGV und der Golfclub Habichtswald e. V.  zu diesem Zweck für Zählspiele in die Wettspielbedingungen ab 2018 wie folgt aufgenommen:

  • Spielen Sie, wenn Sie bereit sind – Sie müssen nicht warten, bis der am weitesten entfernte Spieler gespielt hat oder noch den Bunker harkt
  • Spielen Sie, wenn ein Spieler mit längeren Schlägen wartet, bis das Grün frei ist und Sie einen kurzen Schlag planen
  • bevor Sie einen verlorenen Ball suchen, spielen Sie Ihren Ball zuerst
  • Spielen Sie, wenn auf dem Abschlag der Spieler mit der Ehre noch nicht bereit ist
  • lassen Sie schnellere Spielergruppen durchspielen

Startzeiten
Startzeiten werden in der Regel einen Tag vor dem Turnier per SMS oder E-Mail an die Spieler, mit dem Aushängen der Startliste im Info-Fenster, auf golf.de und auf der Homepage des GCH bekannt gegeben. Notwendige Änderungen der Startliste behält sich die Spielleitung vor. Jeder angemeldete Spieler ist verpflichtet, sich selbst über seine Startzeit zu informieren.

Üben (Regel 5.5a) Offizielles Handbuch, Abschnitt 8 Musterplatzregel  I-2
Beim Spielen eines Lochs und zwischen zwei Löchern darf ein Spieler im Zählspiel keinen Übungsschlag nach einem Ball ausführen.
Strafe für Verstoß: 2 Schläge am nächsten Loch
Strafe für Verstoß am letzten Loch: 2 Schläge an diesem Loch

Verfahren bei Ergebnisgleichheit (Stechen)
Bei gleichen Ergebnissen in Zählspielen über 18 Löcher erfolgt ein Stechen unter Zugrundelegung von neun der gespielten Löcher, deren Auswahl nach dem Schwierigkeitsgrad entsprechend der Vorgabenverteilung (1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9) erfolgt. Bei weiterer Gleichheit zählen die letzten 6 Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3, 16, 5, 14 danach 1, 18, 3 und schließlich das schwerste Loch. Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los.
Ein nach 18 Löchern “All Square“ stehendes Lochwettspiel wird lochweise fortgesetzt, bis eine Partie ein Loch gewinnt. Die Spielfortsetzung beginnt unmittelbar nach Beendigung der festgesetzten Runde am gleichen Loch wie das Wettspiel, die Vorgabenschläge sind verteilt wie in der festgesetzten Runde.
Die Spielleitung behält sich vor, einen anderen, vom Deutschen Golf Verband empfohlenen, Stechmodus festzusetzen.

Verstoß gegen die Etikette/Unsportliches Verhalten
Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Etikette kann die Spielleitung nach Regel 1.2b den Spieler disqualifizieren.
Verhält sich ein Spieler unsportlich oder grob unsportlich, so kann der Spielausschuss gegen den Spieler Sanktionen verhängen.
Grob unsportliches Verhalten liegt vor, wenn gegen traditionell und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird (z.B. vorsätzliche Regelverstöße, unentschuldigtes Nichtantreten bei einem Wettspiel, vorsätzlicher Verstoß gegen die Etikette sowie Manipulation eines Wettspielergebnisses) oder der Sportbetrieb bzw. andere Spieler
nicht hinnehmbare Nachteile oder Beeinträchtigungen erleiden.

Vorgaben/Handicap Index
Spieler müssen am Tag des Wettspiels ihren aktuelle Handicap Index zur Ermittlung der Spielvorgabe nicht nachweisen. Wird der Handicap Index eines rechtzeitig gemeldeten Teilnehmers zwischen Meldeschluss und Spieltermin über die zulässige Höchstvorgabe hinaus heraufgesetzt, so muss sich der Teilnehmer mit der zulässigen Höchstvorgabe begnügen.

Zusammenstellung der Spielergruppen
Die Zusammensetzung der Spielergruppen und die Bestimmung der Zähler erfolgt nur durch die Spielleitung. Die Spielleitung behält sich vor, die Zusammensetzung der Spielergruppen ohne Berücksichtigung der DGV-Stammvorgabe vorzunehmen. Sind die Zähler nicht auf den Scorekarten vermerkt oder durch Ausfall eines Spielers nicht mehr relevant, entscheidet die jeweilige Spielgruppe über die Bestimmung der Zähler.
Startzeitenwünsche können berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb des für den Wettspieltag vorgesehenen Startzeitraumes liegen.

Die Spielleitung und der Golfclub Habichtswald e.V. sind nicht verantwortlich für Nachteile, die ein Teilnehmer infolge Unkenntnis von Informationen erleidet.

Der Vorstand.